AGB

§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen

  1. Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten und deren Zubehör zwischen der Markus Ludwig & Alexander Walenda GbR – Fotoboxliebe – und den Mietern.
  2. Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Fotoboxliebe hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Fotoboxliebe und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.
  3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Fotoboxliebe und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  4. Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Bornheim, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
  5. Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

§2 Mietgegenstand

  1. Fotoboxliebe vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Hochzeiten, Geburtstage oder Firmenevents.
  2. Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren oder Videos aufnehmen. Über einen mobilen Datenträger oder einen Cloud-Link können die Gäste auf Fotos auch in digitaler Form zugreifen.
  3. In Abstimmung mit Fotoboxliebe ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotoausdrucken einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.

§3 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Fotoboxliebe (nachfolgend „Vermieter“) und den Mietern (nachfolgend „Mieter“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Sie erreichen unseren Kundenservice für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen werktags von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer +4915236223679 sowie per E-Mail unter info@fotoboxliebe.de.
  3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
  4. Abweichende Bedingungen der Mieter werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

Sie überweisen nach Erhalt unserer Anzahlungsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungsgebühr auf unser Konto oder einer alternativen Zahlungsart. Der Termin wird erst nach Erhalt der Zahlung für Sie fix gebucht. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Unterzeichnung des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

  1. Abholung durch die Mieter

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Abholtermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die „Terminreservierungsgebühr“ ist im Voraus zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung ohne weitere individuelle Absprachen verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten zum Vermieter zurückzubringen.

  1. Lieferung durch den Vermieter

Hat der Mieter im Auftrag bzw. Mietvertrag einen Liefertermin angegeben, so ist dieser verbindlich. Die „Mietzahlung“ ist im Voraus zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus und für die Folgemonate jeweils bis zum 3. Werktag eines jeden Monats kostenfrei zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird. Der Mieter hat hierfür mit der eventuellen Location zu klären, wann Aufbau und Abholung stattfinden können.

  1. Lieferung mit Installation durch den Vermieter

Die Anmietung des Fotobox-Systems und etwaigen Zubehörs ist ebenfalls in der Konstellation Lieferung/Montage/Betreuung/Abbau/Abholung möglich. Die Montage sowie die vorgenannten Leistungen erfolgen in diesem Fall durch den Vermieter.

§5 Anforderungen an den Veranstaltungsort

Der Mieter trägt die Verantwortung für die nachfolgend dargestellten Anforderungen an den Veranstaltungsort, die dazu dienen, die ordnungsgemäße Installation des Fotobox-Systems und einen fehlerfreien Gebrauch während der Veranstaltung zu gewährleisten.

Am Veranstaltungsort wird ein ausreichend großer Bereich für die Aufstellung des Fotobox-Systems freigehalten. Dieser Bereich hat insbesondere die nachfolgenden Anforderungen zu erfüllen:

  • Er muss zwecks Aufbaus mit dem Auto erreichbar sein.
  • Der Boden ist eben und ermöglicht so das sichere Aufstellen der Komponenten. Die Fotobox benötigt eine Stellfläche von ca. 60 x 60 cm.
  • Es steht ein separater Stromanschluss mit eigenem Stromkreis in unmittelbarer Nähe (<5m) zur Verfügung, der von keinem anderen Teilnehmer der Veranstaltung (Künstler, Musiker, DJ, Catering, etc.) genutzt wird. Andere Verbraucher dürfen sich diese Steckdose nicht teilen!
  • Ein Standortwechsel des Fotobox-Systems während des Events ist ausgeschlossen.
  • Für einen angemessen Spaß ohne Enge ist mindestens ein Platz von ca. 2,50 x 2,50 m bzw. 5 x 5 m bei Outdoor einzuplanen.
  • Für bestmögliche Fotoergebnisse sollten durchgehend konstante Lichtbedingungen herrschen, welche die Erstellung von digitalen Fotografien begünstigen. Bei wechselnden Lichtbedingungen während der Veranstaltung wird vom Vermieter keine Gewähr für eine konstante Bildqualität gegeben. Typische Störfaktoren sind z.B. farbige Lichter des DJs, die in der Nähe der Fotobox stehen oder Fenster, durch die im Lauf der Veranstaltung direkte Sonneneinstrahlung auf die Fotobox kommt.
  • Das Areal ist von Witterungseinflüssen, welche die Technik schädigen könnten (Wind, Regen, etc.), geschützt.
  • Sofern der Mieter die Veranstaltung in Räumen Dritter abhält, ist er dafür verantwortlich, dass diese im Vorfeld dem Aufstellen des Fotobox-Systems und der Erstellung von Fotografien zustimmen.

§6 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen.
  2. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-Systems ein fester Standplatz genannt bzw. zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert.
  3. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (§4 (3) dieser AGB) vereinbart ist. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

§7 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert oder der Mieter die Mietsache abholt. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter oder beim Zurückbringen durch den Mieter. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin/Uhrzeit nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, sind pro angefangene 30 Minuten Wartezeit eine Standgebühr von 25,00 € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§8 Übergabeprotokoll

  1. Die Parteien fertigen für diesen Fall bei Übergabe des Fotobox-Systems ein Übergabeprotokoll aus. Dieses hat insbesondere den genauen Zustand der Komponenten, etwaige bestehende Schäden, eine vollständige Auflistung der dem Mieter zur Verfügung gestellten Gegenstände und Zeitpunkt der Einweisung durch den Vermieter zu enthalten. Erfolgt keine Einweisung, kann sich der Mieter nicht auf Mängel berufen, die bei sachgemäßer Einweisung hätten verhindert werden können. Bei der Rücknahme nach der Veranstaltung wird ebenfalls ein derartiges Übergabeprotokoll angefertigt.
  2. Es steht dem Mieter frei, sich zur Vermeidung von Schäden Dritter zu bedienen (insbesondere Security-Personal). Dies entbindet den Mieter allerdings nicht von seiner Haftung aus diesem Vertrag.

§9 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft ab dem schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit Fotoboxliebe geschlossenen Vertrag, so fallen folgende Kosten für die Stornierung der Leistung an:

  • Bis zu 8 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 10 %,
  • Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 20 %,
  • Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 30 %,
  • Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum in Höhe von 50 %,

der Gesamtsumme.

  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte Teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter oder Abholung durch den Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Im Falle eines systembedingten Ausfalls zahlen wir Ihnen anteilig bzw. bei Totalausfall den vollen Mietbetrag zurück.

§10 Vertragsmäßiger Gebrauch

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
  2. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Mieter gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden.
  3. Sollte es während der Mietdauer zu technischen Problemen mit dem Fotobox-System kommen, die nicht vom Mieter zu vertreten sind, ist der Vermieter verpflichtet, sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Behebung der Probleme zu ergreifen und im Notfall an den Standort des Fotobox-Systems zu fahren.
  4. Für den Fall, dass sich bei der Überprüfung herausstellt, dass das Problem nicht dem Vermieter zuzuschreiben ist, werden dem Mieter folgende Kosten in Rechnung gestellt:
    • 25,00 € für jede angefangene Stunde, die der Vermieter zur Behebung des Problems benötigt (beginnend ab Fahrtbeginn zum Veranstaltungsort).
    • 0,50 € für jeden gefahrenen Kilometer, gerechnet ab der Adresse des Vermieters bis zum Standort des Fotobox-Systems und zurück.

§11 Verbotene Nutzungen

Dem Mieter ist es untersagt:

  1. Das Fotobox-System, einzelne Komponenten oder Zubehör an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
  2. Das Fotobox-System oder den Drucker in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinander-zubauen.
  3. Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
  4. Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen.

§12 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Fotoboxliebe.

§13 Haftung des Mieters

  1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für jegliche Beschädigung, Verschmutzung oder anderweitige Beeinträchtigung der Mietgegenstände während der Dauer der Zurverfügungstellung, es sein denn, im Mietvertrag wurde etwas anderes vereinbart oder die Schäden wurden durch das Fotobox-Personal selbst herbeigeführt.

    Die Haftung des Mieters erstreckt sich insbesondere auf
    – Schäden, welche durch Teilnehmer der Veranstaltung herbeigeführt werden.
    – Schäden an den Mietgegenständen (technische Teile, Requisiten, Hintergrundsystem, Anbauteile, etc.) oder fehlende Teile.
    – Schäden an den übergebenen Requisiten oder fehlende Requisiten.    
    – Diebstahl des gesamten Systems oder Teilen davon. 
  1. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter auch für Schäden, die dadurch entstehen, dass das Fotobox-System nach der Veranstaltung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, zu spät bei dem Vermieter eingeht. Der Mieter haftet nicht für solche Schäden, die durch das Fotobox-Personal bei pflichtgemäßem Verhalten hätten verhindert werden können. Dies gilt wiederum dann nicht, wenn die Schäden auf Verhalten Dritter zurückzuführen sind, welche nicht den Anweisungen des Fotobox-Personals Folge geleistet haben.
  2. Es wird klargestellt, dass, sofern nichts anderes vereinbart ist, weder das Fotobox-System noch übergebenes Zubehör vom Vermieter versichert sind. Es obliegt der Sorgfalt des Mieters, eine entsprechende Versicherung abzuschließen oder zu prüfen, ob eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung des Mieters etwaige Schäden abdeckt.
  3. Der Mieter ist dazu verpflichtet, dem Vermieter aufgetretene Schäden unverzüglich zu melden und alle Maßnahmen zu ergreifen, welche ein sich Ausbreiten der Schäden zu verhindern erforderlich sind. Wird das Fotobox-System während der Veranstaltung beschädigt, ist der Vermieter zur unverzüglichen Abholung berechtigt, wenn weitere Schäden oder die weitere Verschlechterung aufgrund bereits eingetretener Schäden drohen. Der Mieter wird dadurch nicht von der Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit.

§14 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Vermieter – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf das nach diesem Vertrag vereinbarte Gesamtentgelt beschränkt.
  3. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
  4. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  5. Soweit die Haftung nach diesem Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§15 Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise ohne Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UstG Anwendung findet.
  2. Fotoboxliebe stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
  3. Die Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Fotoboxliebe ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Fotoboxliebe zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  4. Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.

§16 Datenschutz

  1. Die Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung sind für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruhen auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO.
  2. Mieter erklären sich einverstanden, dass die für den Geschäftsverkehr und die Auftragserfüllung erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.
  3. Fotoboxliebe trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung, zum Zweck der Vertragsdurchführung, für die Erfüllung vertraglicher und vorvertraglicher Pflichten und zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.
  4. Fotoboxliebe wird personenbezogene Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten (z. B. Online-Galerien, Fotobücher, Abzüge usw.) erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.
  5. Die personenbezogenen Daten werden nach 2 (Zwei) Jahren gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung, Nachbestellungen und Vermarktung nicht mehr erforderlich sind und dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
  6. Sie sind berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

§17 Urheberrecht

  1. Fotoboxliebe steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die von Fotoboxliebe hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Insofern unterscheidet Fotoboxliebe zwischen Privatkunden und Unternehmern. Der Kunde ist Privatkunde, sofern die Verwendung des Lichtbildes nicht für die gewerbliche oder berufliche Tätigkeit verwendet wird.
  3. Der Kunde ist Unternehmer, sofern er bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Dies ist unabhängig von der Rechtsform. Die gewerbliche Nutzungserlaubnis kann bei jedem Lichtbild erworben werden.
  4. Überträgt Fotoboxliebe Nutzungsrechte an den Lichtbildern, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des im Mietvertrag festgelegten Rechnungsbetrags an Fotoboxliebe.
  6. Der Kunde im Sinne vom Paragrafen 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Paragraf 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  7. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Fotoboxliebe, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Fotoboxliebe zum Schadensersatz.
  8. Für Geschäftskunden gelten folgende Bedingungen: Fotoboxliebe bzw. der Fotograf treten an den Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Leistung des vereinbarten Honorars das uneingeschränkte Nutzungsrecht an den Lichtbildern ab. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des im Mietvertrag festgelegten Rechnungsbetrags an Fotoboxliebe.

Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung können sich Mieter an folgende Adresse wenden:

Fotoboxliebe
Markus Ludwig & Alexander Walenda GbR
Steinacker 12
53332 Bornheim
info@fotoboxliebe.de

Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

§18 Sonstige Bestimmungen

  1. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Datenschutz: Mieter sind damit einverstanden, dass sie betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.